Kommodator

Kommodator
∙Kom|mo|da|tor, der; -s, -en [spätlat. commodator, zu: commodare = (aus Gefälligkeit) leihen, überlassen; sich gefällig zeigen, zu: commodus, ↑kommod]: Verleiher: ... rennt der Bräutigam auffallend in zwei corporibus piis aus und ein, im Pfarr- und im Schulhaus, um vier Sessel aus jenem in dieses zu schaffen. Er borgte diese Gestelle dem Senior ab, um den K. selbst darauf zu weisen als seinen Fürstbischof (Jean Paul, Wutz 32).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Leihe — (Leihvertrag, Kommodat, Commodatum), die unentgeltliche, vertragsmäßige Überlassung des Gebrauchs einer Sache seitens des Verleihers (Kommodanten) an den Entleiher (Kommodator) mit der Verpflichtung, dieselbe Sache zurückzugeben. Eine L. gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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